Geschäftsbedingungen | Travelin'
Gültig ab 14. März 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen von ToExplore BV mit Sitz in Epe, registriert bei der Handelskammer unter der Nummer 65329228.
Kontaktinformationen
E-mail: support@toexplore.net
Rufnummer: +31 20 716 3500
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit den folgenden Bedeutungen verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- ToExplore BV: ToExplore BV, registriert bei der Handelskammer unter der Nummer 65329228.
- Fernabsatz: Der Vertrag zwischen der Gegenpartei und ToExplore BV, wobei der Vertrag im Rahmen eines von ToExplore BV organisierten Systems für den Fernabsatz ausschließlich unter Verwendung einer oder mehrerer Fernkommunikationstechniken, wie beispielsweise einer Website, Telefon oder anderen Kommunikationsmitteln, geschlossen wird.
- Vertrag: Jeder zwischen ToExplore BV und der Gegenpartei geschlossene Vertrag.
- Produkt: Alle Waren, die Gegenstand der zwischen der Gegenpartei und ToExplore BV geschlossenen Vereinbarung sind
- Gutschein: Ein Wertgutschein, der Echtheitsmerkmale aufweist und mit dessen Hilfe die Gegenpartei das Produkt kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis erhalten kann.
- Gegenpartei: Die Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und das Produkt gekauft hat.
Artikel 2 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen ToExplore BV und der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit ToExplore BV, bei deren Ausführung Dritte einbezogen werden müssen.
3. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
4. Wenn sich herausstellt, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. In diesem Fall werden ToExplore BV und die Gegenpartei Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen.
5. Abweichungen vom Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich und ausdrücklich mit ToExplore BV vereinbart wurden.
Artikel 3 Angebote
1. Die Angebote werden über den Webshop abgegeben, sofern nicht zwingende Umstände dies unmöglich machen.
2. Alle Angebote von ToExplore BV sind unverbindlich. Das Angebot ist gültig, solange der Vorrat reicht.
3. ToExplore BV kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn die Gegenpartei im Hinblick auf Angemessenheit und Fairness sowie allgemein akzeptierte Ansichten im gesellschaftlichen Umgang hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthielt.
4. Weicht die Annahme, auch in geringfügigen Punkten, von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist ToExplore BV nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, ToExplore BV gibt etwas anderes an.
5. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet ToExplore BV nicht, einen Teil der im Angebot enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
6. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen.
7. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Gegenpartei das Angebot von ToExplore BV rechtzeitig annimmt.
Artikel 4 Durchführung des Vertrags
1. ToExplore BV hat das Recht, die Ausführung des Vertrags durch Dritte zu beauftragen.
2. ToExplore BV hat das Recht, den Vertrag in Phasen auszuführen.
3. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, hat ToExplore BV das Recht, jeden ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen und dafür Zahlung zu verlangen.
4. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, hat ToExplore BV das Recht, die Ausführung derjenigen Teile auszusetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
5. Wenn und solange diese Rechnung nicht von der Gegenpartei bezahlt wird, ist ToExplore BV nicht verpflichtet, die nächste Phase auszuführen und hat das Recht, den Vertrag auszusetzen.
6. Die Gegenpartei stellt ToExplore BV rechtzeitig alle Daten oder Anweisungen zur Verfügung, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
7. Werden die vorgenannten Daten und Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, hat ToExplore BV das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 5 Preise
1. Die Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
2. Die Preise verstehen sich inklusive Reise-, Unterkunfts-, Verpackungs-, Liefer- bzw. Versandkosten sowie Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
3. Bei Sendungen ins Ausland wird ein Zuschlag erhoben und die Mehrwertsteuer verrechnet. Zuschläge sind in den Webshops aufgeführt.
4. ToExplore BV wird die Gegenpartei rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags über alle zusätzlichen Kosten informieren oder Daten bereitstellen, auf deren Grundlage diese Kosten von der Gegenpartei berechnet werden können.
Artikel 6 Preisänderung
1. Wenn ToExplore BV bei Vertragsabschluss mit der Gegenpartei einen Festpreis vereinbart, ist ToExplore BV berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt stand.
2. Wenn ToExplore BV beabsichtigt, den Preis zu ändern, wird sie die Gegenpartei so schnell wie möglich darüber informieren.
3. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss eine Preiserhöhung, kann die Gegenpartei den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung auflösen, es sei denn:
- Die Preiserhöhung ist auf eine gesetzliche Befugnis oder Verpflichtung von ToExplore BV zurückzuführen;
- ToExplore BV ist weiterhin bereit, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglich vereinbarten Bedingungen auszuführen;
- Voraussetzung ist, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
4. Die Gegenpartei hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erhöht wird, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Artikel 7 Fernabsatz
1. Bei Fernabsatzverträgen muss die Lieferung spätestens innerhalb von dreißig Kalendertagen erfolgen.
2. Bei Fernabsatzkäufen ist ToExplore BV berechtigt, von der Gegenpartei eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 Prozent des Preises zu verlangen.
3. Bei Fernabsatzkäufen hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Erhalt der von ToExplore BV gelieferten Waren ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
4. Bei Fernabsatzkäufen hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag nach dreißig Kalendertagen zu widerrufen, wenn ToExplore BV das Produkt nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen geliefert hat, es sei denn, die Parteien haben eine andere Lieferfrist vereinbart.
5. Wenn ToExplore BV seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist oder Daten nicht in der richtigen Form zur Verfügung gestellt hat, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der von ToExplore BV gelieferten Waren ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Wenn ToExplore BV seiner Informationspflicht innerhalb dieser drei Monate nachkommt, beginnt die Frist von vierzehn Kalendertagen an dem Tag zu laufen, nachdem sie dieser Pflicht nachgekommen ist.
6. Wenn die Gegenpartei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist sie verpflichtet, die Waren innerhalb von 30 Kalendertagen, nachdem sie ToExplore BV über den Widerruf des Vertrags informiert hat, zurückzusenden.
7. Wenn die Artikel nicht verfügbar sind, wird ToExplore BV die Gegenpartei so schnell wie möglich informieren und die Vorauszahlung spätestens innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurückerstatten. Wenn ToExplore BV und die Gegenpartei vereinbaren, dass ein Artikel von ähnlicher Qualität und ähnlichem Preis geliefert werden kann, trägt ToExplore BV die Kosten für die Rücksendung. Das Vorstehende gilt nur, wenn die Gegenpartei während der Bedenkzeit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
8. Die Bestimmungen dieses Artikels finden keine Anwendung, wenn das Abkommen betrifft:
- Produkte, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die ToExplore BV keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten;
- Versiegelte Produkte, deren Siegel von der Gegenpartei gebrochen wurde;
- Hygieneprodukte, deren Siegel von der Gegenpartei gebrochen wurde;
- Produkte, die mit Zustimmung der Gegenpartei innerhalb der Widerrufsfrist geliefert werden;
- Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können;
- Produkte, die schnell verderben oder altern;
- Produkte persönlicher Natur;
- Sonderanfertigungen.
Artikel 8 Rückgaberecht
1. Die Gegenpartei kann den Vertrag über das von ToExplore BV bereitgestellte Standard-Widerrufsformular oder auf eine von der Gegenpartei gewählte Weise widerrufen.
2. Wenn die Gegenpartei die gelieferten Waren zurücksendet, muss sie die Waren in einer ordnungsgemäßen Verpackung und mit allem gelieferten Zubehör zurücksenden. Und die Produkte müssen in einem Zustand geliefert werden, der noch verkaufsfähig ist. Dies kann kostenlos mit dem von ToExplore B.V. zur Verfügung gestellten Rückgabeformular erfolgen. Die Versandkosten der Rücksendung gehen auf Risiko und Kosten der Gegenpartei, wenn die Gegenpartei sich für eine andere als die von ToExplore B.V. angebotene Standardversandart entschieden hat.
3. Die von der Gegenpartei zu liefernden Sachen müssen sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden. 4. Sämtliche Anhänger oder Etiketten müssen im Lieferzustand am Produkt angebracht sein.
5. Die Produkte müssen in der Originalverpackung und vollständig zurückgesandt werden.
6. Der Rücksendung muss das Retourenformular beiliegen.
7. Wenn die Gegenpartei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, erstattet ToExplore BV die volle Vorauszahlung, einschließlich der gezahlten Versandkosten, spätestens vierzehn Kalendertage nach der Auflösung des Vertrags.
Artikel 9 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Ware an den
Partei. Nach der Lieferung geht das Risiko des Artikels auf die Gegenpartei über.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab ToExplore BV oder an die von der Gegenpartei angegebene Adresse.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gekaufte Ware bei Übergabe abzunehmen, sofern hiermit keine schwerwiegenden Einwände oder unangemessene Kosten verbunden sind.
4. Wenn die Gegenpartei sich weigert, die Ware am Lieferort anzunehmen, oder es versäumt, für die Lieferung erforderliche Daten oder Anweisungen zu übermitteln, werden die zur Lieferung bestimmten Waren auf Risiko und Kosten der Gegenpartei gelagert, nachdem ToExplore BV die Gegenpartei hierüber informiert hat.
Artikel 10 Lieferfristen
1. Die Lieferung erfolgt innerhalb einer von ToExplore BV angegebenen Frist und maximal innerhalb von 5 Werktagen.
2. Wenn für die Lieferung des Artikels eine Frist vereinbart oder angegeben ist, ist diese Frist lediglich ein Richtwert und darf niemals als endgültige Frist betrachtet werden.
3. Benötigt ToExplore BV für die Lieferung erforderliche Daten oder Anweisungen der Gegenpartei, beginnt die Lieferfrist, nachdem die Gegenpartei diese an ToExplore BV übermittelt hat.
4. Bei Überschreitung der Lieferfrist muss die Gegenpartei ToExplore BV hierüber schriftlich benachrichtigen und ToExplore BV eine angemessene Frist einräumen, um den Artikel noch zu liefern.
5. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder sich auf andere Weise herausgestellt hat, dass ToExplore BV seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird. Wenn ToExplore BV innerhalb dieser Frist nicht liefert, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und/oder Schadenersatz zu verlangen.
Artikel 11 Gefahrenübergang
1. Die Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind, verbleiben bis zu dem Zeitpunkt auf Risiko von ToExplore BV, an dem sie in die Gewalt der Gegenpartei gelangen.
2. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung von Sachen, die Gegenstand des Vertrags sind, geht in dem Moment auf die Gegenpartei über, in dem die Sachen in die Gewalt der Gegenpartei oder eines von ihr benannten Dritten gelangen.
Artikel 12 Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt mittels digitaler Zahlung zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Zahlung kann auch im Nachhinein über diese Anbieter erfolgen. Wenn ein solcher Anbieter eine Richtlinie für Zahlungen und Bedingungen anwendet, wird ToExplore diese Richtlinie ebenfalls einhalten.
3. Sofern nicht anders vereinbart, müssen spätere Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf die von ToExplore BV angegebene Weise und in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde.
4. ToExplore BV und die Gegenpartei können vereinbaren, dass die Zahlung in Raten erfolgt. Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird, muss die Gegenpartei gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Prozentsätzen zahlen.
5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung einen Abzug gegenüber der geschuldeten Forderung vorzunehmen.
6. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung bewirken keine aufschiebende Wirkung für die Zahlungsverpflichtung.
7. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ist die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Die Gegenpartei schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den fälligen Betrag, sofern der gesetzliche Zinssatz nicht höher ist.
8. Im Falle eines Konkurses, Zahlungsaufschubs oder einer Zwangsverwaltung sind die Forderungen von ToExplore BV und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber ToExplore BV sofort fällig und zahlbar.
Artikel 13 Gutschein
1. Ein Gutschein kann nur bei ToExplore BV eingelöst werden.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Gutschein sorgfältig aufzubewahren. Bei Diebstahl oder Verlust wird kein Ersatz geleistet.
3. Ein Gutschein ist nur während der Gültigkeitsdauer gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein angegeben.
4. Gutscheine können nicht zurückgegeben oder gegen Bargeld eingetauscht werden.
5. Bei Fernabsatzverträgen können Gutscheine innerhalb von vierzehn Tagen zurückgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe oder ein Umtausch der Gutscheine gegen Geld nicht mehr möglich.
Artikel 14 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von ToExplore BV im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von ToExplore BV, bis die Gegenpartei alle ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt und vollständig bezahlt hat.
2. Der geschuldete Betrag umfasst auch den Ersatz sämtlicher Kosten und Zinsen, einschließlich solcher für frühere und spätere Lieferungen und Leistungen, sowie Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.
3. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren noch nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf die Gegenpartei die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verkaufen, verpfänden oder anderweitig belasten, außer im normalen Geschäftsverlauf.
Artikel 15 Aussetzung und Auflösung
1. Wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat ToExplore BV das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Darüber hinaus ist ToExplore BV berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
- ToExplore BV werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen wird;
- Der Kunde ist mit der Zahlung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als zwei Monate im Rückstand;
- Der Kunde wird für insolvent erklärt, stellt einen Antrag auf Zahlungsaufschub, fordert die Anwendung des Schuldensanierungsplans für natürliche Personen oder sieht sich mit der Beschlagnahme seines Vermögens konfrontiert.
2. Die Auflösung erfolgt schriftlich und ohne gerichtliche Intervention. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von ToExplore BV gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
Artikel 16 Höhere Gewalt
1. Ein Versäumnis kann weder ToExplore BV noch der Gegenpartei zugeschrieben werden, da das Versäumnis weder auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, noch sie nach dem Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannten Ansichten dafür verantwortlich ist. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
2. Neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, umfasst höhere Gewalt in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die ToExplore BV keinen Einfluss hat und aufgrund derer ToExplore BV seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Umstände, die höhere Gewalt verursachen, umfassen Streiks, Aussperrungen, Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder andere äußere Katastrophen, Mobilisierung, Krieg, Verkehrsbehinderungen, Blockaden, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder andere staatliche Maßnahmen, Verzögerungen bei der Versorgung mit Rohstoffen oder Maschinenteilen, Mangel an Arbeitskräften sowie alle Umstände, die den normalen Geschäftsverlauf behindern, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrags durch ToExplore BV von der Gegenpartei nicht vernünftigerweise verlangt werden kann.
3. ToExplore BV ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem ToExplore BV seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
4. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien weder zur Fortsetzung des Vertrages noch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
5. Sowohl ToExplore BV als auch die Gegenpartei können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt ganz oder teilweise aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 2 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass eine der Parteien Schadenersatz verlangen kann.
6. Wenn die Situation höherer Gewalt vorübergehend ist, behält sich ToExplore BV das Recht vor, die vereinbarte Leistung für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen.
7. Wenn ToExplore BV zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist ToExplore BV berechtigt, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 17 Garantien
1. ToExplore BV garantiert, dass die gelieferten Artikel dem Vertrag entsprechen. ToExplore BV garantiert außerdem, dass die gelieferten Artikel den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen, die vernünftigerweise erwartet werden können, und dass die Artikel unter allen Umständen die für den normalen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzen.
2. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Garantie gilt für die Nutzung innerhalb und außerhalb der Niederlande.
3. Die Garantie gilt ab dem Zeitpunkt der Lieferung für einen Zeitraum von 6 Monaten, sofern sich aus der Art des gelieferten Artikels nichts anderes ergibt oder die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
4. Wenn der gelieferte Artikel von einem Dritten hergestellt wurde, gilt die von diesem Dritten gewährte Garantie, sofern nicht anders angegeben.
5. Wenn das gelieferte Produkt die Garantie nicht erfüllt, wird ToExplore BV das Produkt nach Benachrichtigung innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos ersetzen oder reparieren.
6. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen sämtliche Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, zu Lasten der Gegenpartei.
7. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt verursacht wird oder daraus resultiert oder wenn er durch Änderungen verursacht wird, die die Gegenpartei oder Dritte an der gelieferten Sache vorgenommen haben. ToExplore BV haftet auch nicht für Schäden, die aus diesen Mängeln resultieren.
8. Die Garantie erlischt auch, wenn der Defekt durch Umstände verursacht wurde oder die Folge von Umständen ist, auf die ToExplore BV keinen Einfluss hat, einschließlich Witterungsbedingungen.
Artikel 18 Haftung
1. ToExplore BV haftet nur für direkte Schäden, die durch bewusste Rücksichtslosigkeit oder Vorsatz von ToExplore BV verursacht wurden.
.
2. ToExplore BV haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung oder immaterielle Schäden der Gegenpartei. Bei Verbraucherkäufen geht diese Einschränkung nicht über das hinaus, was nach Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
3. ToExplore BV haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die ToExplore BV aufgrund falscher und/oder unvollständiger Informationen der Gegenpartei entstehen, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte ToExplore BV bekannt sein müssen.
4. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ToExplore BV oder seinen leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
5. Wenn ToExplore BV für Schäden haftbar ist, ist die Haftung von ToExplore BV auf maximal das Dreifache des auf der Rechnung angegebenen Betrags oder auf den Betrag, auf den die von ToExplore BV abgeschlossene Versicherung Anspruch gewährt, zuzüglich der Selbstbeteiligung, die ToExplore BV laut Versicherung trägt, begrenzt.
6. Die Gegenpartei muss den Schaden, für den ToExplore BV haftbar gemacht werden kann, so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Auftreten des Schadens, ToExplore BV melden, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung für diesen Schaden.
7. Jeder Haftungsanspruch gegen ToExplore BV verjährt innerhalb eines Jahres, nachdem die Gegenpartei von dem schadenverursachenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen.
Artikel 19 Entschädigung
1. Die Gegenpartei stellt ToExplore BV von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden, der der Gegenpartei zuzuschreiben ist.
2. Wenn ToExplore BV von Dritten haftbar gemacht wird, ist die Gegenpartei verpflichtet, ToExplore BV sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu unterstützen. Alle Kosten und Schäden seitens ToExplore BV und Dritter gehen außerdem zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.
Artikel 20 Verjährung
1. Für alle Ansprüche gegen ToExplore BV und die von ToExplore BV eingeschalteten Dritten gilt abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
2. Das Vorstehende gilt nicht für Ansprüche, die darauf beruhen, dass die gelieferte Sache nicht dem Vertrag entspricht. In diesem Fall verjähren die Ansprüche zwei Jahre, nachdem die Gegenpartei ToExplore BV über den Mangel der gelieferten Sache informiert hat.
Artikel 21 Geistiges Eigentum
1. ToExplore BV behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes und anderer Gesetze und Vorschriften zum geistigen Eigentum zustehen.
2. ToExplore BV behält sich das Recht vor, die bei der Durchführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, dass keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 22 Newsletter
1. Der Vertragspartner kann den Newsletter abonnieren.
2. Der Newsletter informiert die Gegenpartei über aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen.
3. Der Vertragspartner erhält den Newsletter per Post und E-Mail.
4. Der Vertragspartner kann den Newsletter jederzeit schriftlich oder über den Hyperlink abbestellen. Der Vertragspartner erhält dann keine weiteren Nachrichten mehr.
Artikel 23 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. ToExplore BV hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
2. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge.
3. ToExplore BV wird den Kunden per E-Mail über die Änderungen informieren.
4. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dreißig Tage nach der Mitteilung der Änderungen an den Kunden wirksam.
5. Wenn der Kunde mit den angekündigten Änderungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Artikel 24 Geltendes Recht und Streitigkeiten
1. Für alle Rechtsbeziehungen, an denen ToExplore BV beteiligt ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die Gegenpartei ihren Wohnsitz im Ausland hat.
2. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Bezirks Gelderland zuständig.
Artikel 25 Ort der Hinterlegung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 65329228 hinterlegt.